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   OVG Schleswig-Holstein, 05.11.2020 - 3 MR 56/20   

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https://dejure.org/2020,34344
OVG Schleswig-Holstein, 05.11.2020 - 3 MR 56/20 (https://dejure.org/2020,34344)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05.11.2020 - 3 MR 56/20 (https://dejure.org/2020,34344)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05. November 2020 - 3 MR 56/20 (https://dejure.org/2020,34344)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Erste Eilentscheidungen nach neuerlichem Corona-Lockdown - Beherbergung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Neuerlicher Corona-Lockdown: Beschränkung von Beherbergungen in Schleswig-Holstein ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beherbergungsverbot während der Corona-Pandemie (Schleswig-Holstein)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eilantrag zum Beherbergungsverbot abgelehnt - Beschränkung der Beherbergungen stellen keine Grundrechtsverletzung dar

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.11.2020 - 3 MR 56/20
    Die erforderlichen Vorgaben müssen sich dabei nicht ohne weiteres aus dem Wortlaut des Gesetzes ergeben; vielmehr genügt es, dass sie sich mit Hilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen lassen, insbesondere aus dem Zweck, dem Sinnzusammenhang und der Vorgeschichte der Regelung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 - juris Rn. 182; vgl. zum Vorstehenden Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 11.06.2020 - 3 R 102/20 -, juris Rn. 32ff. mwN; Beschl. des Senats v. 15.10.2020 - 3 MR 43/20 -, juris Rn. 16ff.).

    Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 -, BVerfGE 145, 20-105, Rn. 171 m. w. N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.04.2020 - 3 MR 4/20

    SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung bleibt vollziehbar

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.11.2020 - 3 MR 56/20
    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. des Senats v. 09.04.2020 - 3 MR 4/20 -, juris Rn. 3).

    (Beschl. des Senats v. 09.04.2020 - 3 MR 4/20, juris Rn. 21).

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.11.2020 - 3 MR 56/20
    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. des Senats v. 09.04.2020 - 3 MR 4/20 -, juris Rn. 3).

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12; vgl. auch Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschl. v. 30.03.2020 - 20 NE 20.632 -, juris Rn. 31ff).

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.11.2020 - 3 MR 56/20
    Das Bundesverfassungsgericht betont, dass auch der Schutz des "eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs" nicht weiter reicht als der Schutz, den seine wirtschaftliche Grundlage genießt und nur den konkreten Bestand an Rechten und Gütern erfasst; bloße Umsatz- und Gewinnchancen oder tatsächliche Gegebenheiten werden hingegen auch unter dem Gesichtspunkt "des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs" nicht von der Eigentumsgarantie erfasst (BVerfG, Urt. v. 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11 u.a. -, NJW 2017, 217, 223).
  • BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13

    Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.11.2020 - 3 MR 56/20
    Vielmehr kann das Gericht seiner Entscheidung insoweit die - auch aus seiner Sicht plausible - Einschätzung der Behörde zugrunde legen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13 -, BVerfGE 149, 407-421, juris Rn. 20f. m. w. N.).
  • BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20

    Erfolglose Eilanträge im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.11.2020 - 3 MR 56/20
    Bei der Folgenabwägung sind die Auswirkungen auf alle von den angegriffenen Regelungen Betroffenen zu berücksichtigen, nicht nur die Folgen für den Beschwerdeführer (vgl. BVerfG, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 07.04.2020 - 1 BvR 755/20 -, juris Rn. 8).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2020 - 3 MR 47/20

    Schleswig-Holsteinisches Beherbergungsverbot ist außer Vollzug gesetzt

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.11.2020 - 3 MR 56/20
    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Beschluss des Senats vom 23. Oktober 2020 (Az. - 3 MR 47/20 -, juris), mit dem er das in der vorangegangenen Landesverordnung vom 8. Oktober 2020 enthaltene Beherbergungsverbot vorläufig außer Vollzug gesetzt hat, für die heutige Bewertung überholt ist.
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.11.2020 - 3 MR 56/20
    Hinsichtlich Art. 12 Abs. 1 GG, der keinen Anspruch auf Erfolg im Wettbewerb und auf Sicherung künftiger Erwerbsmöglichkeiten umfasst (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.06.2002 - 1 BvR 558/91 -, juris Rn. 43), stellt sich die angegriffene Regelung für die Antragstellerin als Berufsausübungsregelung dar, da mit dieser zeitweise der Geschäftsbetrieb der Antragstellerin - die Vermietung des in ihrem Eigentum stehenden Immobilienanwesens "..." zu touristischen Zwecken - unterbunden wird.
  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.11.2020 - 3 MR 56/20
    Zum anderen hat das Bundesverwaltungsgericht zu den nach § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG möglichen Schutzmaßnahmen in seinem Urteil vom 22. März 2012 (3 C 16.11, juris Rn. 24) ausgeführt:.
  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 NE 20.632

    Keine Außervollzugsetzung der Bayerischen Verordnung über befristete

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.11.2020 - 3 MR 56/20
    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12; vgl. auch Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschl. v. 30.03.2020 - 20 NE 20.632 -, juris Rn. 31ff).
  • BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvF 1/12

    Normenkontrollanträge gegen die Rechtsverordnung zur Erprobung von "Gigalinern"

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.10.2020 - 3 MR 43/20

    (Keine) Vorläufige Außervollzugsetzung der Pflicht zum Tragen eines

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.06.2020 - 3 R 102/20

    Anordnung einer sog. Maskenpflicht für den öffentlichen Personenverkehr und

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2020 - 3 MR 11/20

    SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung: Schließung von Sportboothäfen

  • VerfGH Thüringen, 19.05.2021 - VerfGH 110/20

    Divergenzvorlage an das Bundesverfassungsgericht im Verfahren der abstrakten

    (Ebenso: Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 21.Oktober 2020 - Vf. 26-VII-20, juris Rn. 17 f. und Entscheidung vom 9. Februar 2021 - Vf. 6-VII-20 -, juris Rn. 45 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 6. April 2020 - 13 B 398/20.NE -, juris Rn. 37 ff. und Beschluss vom 26. Oktober 2020 - 13 B 1581/20.NE -, juris Rn. 32 ff.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16. April 2020 - 13 MN 67/20 -, juris Rn. 26 und Beschluss vom 11. November 2020 - 13 MN 485/20 -, juris Rn. 14 ff.; HessVGH, Beschluss vom 7. April 2020 - 8 B 892/20.N -, juris Rn. 36 und Beschluss vom 12. November 2020 - 8 B 2701/20.N -, juris Rn. 22 ff.; OVG Saarland, Beschluss vom 22. April 2020 - 2 B 128/20 -, juris Rn. 13 und Beschluss vom 3. Juni 2020 - 2 B 201/20 -, juris Rn. 10; SächsOVG, Beschluss vom 7. April 2020 - 3 B 111/20 -, juris Rn. 10 und vom 11. November 2020 - 3 B 349/20 -, juris Rn. 22 ff.; ThürOVG, Beschluss vom 8. April 2020 - 3 EN 245/20 -, juris Rn. 36 und Beschluss vom 25. November 2020 - 3 EN 746/20 -, juris Rn. 40; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27. Mai 2020 - 2 KM 439/20 OVG -, juris Rn. 23; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 1 S 2871/20 -, juris Rn. 28 und Beschluss vom 5. November 2020 - 1 S 3405/20 -, juris Rn. 34; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. April 2020 - 3 R 52/20 -, juris Rn. 28 ff.; Beschluss vom 3. September 2020 - 3 R 156/20 -, juris Rn. 17 ff. und Beschluss vom 10. November 2020 - 3 R 219/20 -, juris Rn. 41; HambOVG, Beschluss vom 21. Juli 2020 - 5 Bs 86/20 -, juris Rn. 8 und Beschluss vom 18. November 2020 - 5 Bs 209/20 -, juris Rn. 10 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. April 2020 - OVG 11 S 22/20 -, juris Rn. 21 f. und Beschluss vom 20. November 2020 - OVG 11 S 120/20 -, juris Rn. 24 ff.; OVG Bremen, Beschluss vom 9. April 2020 - 1 B 97/20 -, juris Rn. 24 ff.; Urteil vom 30. Juli 2020 - 1 B 221/20 -, juris Rn. 21 ff. und Beschluss vom 24. November 2020 - 1 B 362/20 -, juris Rn. 25 ff.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 3 MR 14/20 -, juris Rn. 13 f. und Beschluss vom 5. November 2020 - 3 MR 56/20 -, juris Rn. 16 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. November 2020 - 6 B 11353/20 -, juris Rn. 5 f.; BayVGH, Beschluss vom 30. März 2020 - 20 NE 20.632 -, juris Rn. 34 und Beschluss vom 8. September 2020 - 20 NE 20.1999 -, juris Rn. 26; Brocker, NVwZ 2020, S. 1485 (1486); Greve, ZG 2021, S. 25 (36); Johann/Gabriel, in: Eckart/Winkelmüller, BeckOK InfSchR, 3. Ed. 1.1.2021, § 28 IfSG Rn. 5; Kießling, IfSG.
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2020 - 3 MR 66/20

    Beherbergungsverbot während der Corona-Pandemie (Schleswig-Holstein)

    Der Senat nimmt zur weiteren Begründung Bezug auf seine dem Beschluss vom 5. November 2020 (Az. 3 MR 56/20, juris) zugrundeliegenden, Erwägungen.

    Auch insoweit hat der Senat im Rahmen seines Beschlusses vom 5. November 2020 (a. a. O., juris Rn. 18ff.), ausgeführt, dass die Regelung des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG nach summarischer Prüfung nicht gegen den Parlamentsvorbehalt ("Wesentlichkeitstheorie") verstößt.

    Insoweit wird Bezug genommen auf den Beschluss des Senats vom 5. November 2020 (a.a.O., juris Rn. 27ff.).

    bb) Das Beherbergungsverbot ist - auch insoweit wird auf die Ausführungen des Senats in dem Beschluss vom 5. November 2020 (a. a. O., juris Rn. 41f) Bezug genommen - erforderlich und angemessen (verhältnismäßig im engeren Sinne).

    Auch eine Folgenabwägung - insoweit kann wiederum auf den Beschluss vom 5. November 2020 (a. a. O., juris Rn. 47ff.) Bezug genommen werden - hätte keinen Erfolg.

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.12.2023 - 3 KN 42/20

    Feststellung der Rechtmäßigkeit eines coronabedingten Verbots für

    Aus der Begründung der Corona-Bekämpfverordnung vom 1. November 2020 ergibt sich weiter, dass zur Vorbeugung einer akuten nationalen Gesundheitsnotlage die Kontakte in der Bevölkerung drastisch reduziert werden mussten, um das Infektionsgeschehen insgesamt zu verlangsamen und die Zahl der Neuinfektionen wieder in durch den öffentlichen Gesundheitsdienst nachverfolgbare Größenordnungen zu senken (vgl. Begründung zur Corona-Bekämpfungsverordnung, unter A. Allgemein, S. 21; so auch bereits Beschl. d. Senats v. 05.11.2020 - 3 MR 56/20 -, juris Rn. 21).

    Denn zu diesem Zeitpunkt stand bereits fest, dass ausreichendes (Intensiv-)Pflegepersonal nicht zur Verfügung steht und bis zu einem voraussichtlichen Greifen der hier streitigen Maßnahme auf den Intensivstationen noch voraussichtlich bis zu vier Wochen vergehen werden (vgl. Beschl. Senats v. 05.11.2020 - 3 MR 56/20 -, Rn. 42, juris; so auch die Einschätzung des Präsidenten der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin , Stand 09.11.2020, https://www.rnd.de/gesundheit/neuer-hochststand-mehr-corona-patienten-auf-intensivstationen-als-im-fruhjahr-RLU24J2ANPNOPOPLJBMATVIJFI.html, zuletzt abgerufen am 04.01.2024).

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2021 - 3 MR 31/21

    Corona: 2G-Regelung hält gerichtlicher Überprüfung vorerst stand

    cc) Soweit die Antragstellerin auf ihre Grundrechtsposition aus Art. 14 Abs. 1 GG abhebt, hat der Senat in der vergangenen Zeit wiederholt Zweifel an der Eröffnung des Schutzbereichs kundgetan (vgl. Beschl. v. 12.02.2021 - 3 MR 6/21 -, juris Rn. 35; Beschl. v. 05.11.2020 - 3 MR 56/20 -, juris Rn. 30 f.; Beschl. v. 09.11.2020 - 3 MR 60/20 -, juris Rn. 26 f.; Beschl. v. 18.11.2020 - 3 MR 76/20 -, juris Rn. 42 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.11.2020 - 3 MR 60/20

    Weitere Eilentscheidung nach neuerlichem Corona-Lockdown - Gaststätten und

    Dass die Reglung des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG gegen den Parlamentsvorbehalt verstößt, ist nicht erkennbar (vgl. bereits Beschl. des Senats v. 5. November 2020 - 3 MR 56/20 -).

    Der Verordnungsgeber hat die Beherbergung aus beruflichen Gründen im Interesse der Volkswirtschaft und vor dem Hintergrund der Berufsausübungsfreiheit als gewichtig angesehen (vgl. dazu Beschl. des Senats v. 5. November 2020 - 3 MR 56/20 --).

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.11.2020 - 3 MR 61/20

    Weitere Eilentscheidungen nach neuerlichem Corona-Lockdown - Grundschulen

    Vielmehr kann das Gericht seiner Entscheidung insoweit die - auch aus seiner Sicht plausible - Einschätzung der Behörde zugrunde legen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13 -, BVerfGE 149, 407-421, juris Rn. 20f. m.w.N.; vgl. Beschl. des Senats v. 05.11.2020 - 3 MR 56/20 -, juris Rn. 36).

    Denn aus dem Umstand, dass derzeit 75 % der Neuinfektionen nicht zurückverfolgt werden können (vgl. dazu Beschl. des Senats v. 05.11.2020, a. a. O., juris Rn. 33; vgl. RKI CoViRiS, Studie zu Corona-Virus Risiko- und Schutzfaktoren, Stand: 11.11.2020, https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Projekte_RKI/cov-iris_studie.html), folgt zugleich, dass auch in den Schulen Infektionen stattfinden.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.11.2020 - 2 KM 768/20

    Corona-Pandemie, hier: Schließung von Fitnessstudios für den Publikumsverkehr in

    Die Frage, ob die angegriffene Verordnung auf einer Ermächtigungsgrundlage beruht, die ihrerseits den Anforderungen des Parlamentsvorbehaltes bzw. des Art. 80 Abs. 1 Sätze 1 und 2 GG genügt, wird in der Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet (vgl. einerseits VGH München, Beschluss vom 29.10.2020 - 20 NE 20.2360 - andererseits OVG Lüneburg, Beschluss vom 06.11.2020 - 13 MN 433/20 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.11.2020 - 11 S 94/20 - OVG Schleswig, Beschluss vom 05.11.2020 - 3 MR 56/20 -).

    Unter Abwägung aller genannten Umstände und Folgen setzt sich der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit gegenüber den erheblichen Einschränkungen der Grundrechte der Antragstellerin auch unter Berücksichtigung von deren persönlichen und wirtschaftlichen Interessen durch (vgl. im Ergebnis ebenso: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.11.2020 - OVG 11 S 94/20 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.11.2020 - 3 R 218/20 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 29.10.2020 - 20 NE 20.2360 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 06.11.2020 - 13 MN 433/20 - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 05.11.2020 - 3 MR 56/20 -).

  • VG Berlin, 18.11.2020 - 14 L 580.20

    Touristische Übernachtungen bleiben in Berlin verboten

    Dass die dahingehende Bewertung des Verordnungsgebers offensichtlich unzutreffend und damit rechtswidrig wäre, ist für das Gericht nicht erkennbar (so auch Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 05. November 2020 - 3 MR 56/20 -, juris Rn. 39).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.11.2020 - 3 MR 59/20

    Weitere Eilentscheidungen nach neuerlichem Corona-Lockdown - Fitnessstudios

    Eine mit der jetzigen Landesverordnung bezweckte rasche Eindämmung des Pandemiegeschehens wäre mit dem Erlass eines formellen Parlamentsgesetzes nicht zu erreichen gewesen (vgl. bereits Beschl. des Senats v. 05.11.2020 - 3 MR 56/20 -, juris Rn. 21; so auch Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 09.11.2020, a.a.O., Rn. 17).
  • VG Schwerin, 12.11.2020 - 7 B 2425/20

    Corona-Krise; Untersagung eines Schwimmtrainings in Mecklenburg-Vorpommern;

    So hat das exponentielle Wachstum der Neuinfektionen in den vergangenen Wochen - auch in Mecklenburg-Vorpommern - ein umgehendes Tätigwerden des Verordnungsgebers unter vorheriger Verständigung mit den anderen Bundesländern erfordert (vgl. OVG für das Land Schleswig-Holstein, B. v. 05.11.2020 - 3 MR 56/20 -).

    Angesichts dieser für das öffentliche Gesundheitssystem zu befürchtenden gravierenden Folgen muss das Interesse des Antragstellers auf Benutzung der Schwimmhalle zurücktreten (vgl. OVG für das Land Schleswig-Holstein, B. v. 05.11.2020 - 3 MR 56/20 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2020 - 13 B 1658/20

    Betrieb eines Hotels und die Coronaschutzverordnung

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.02.2021 - 3 MR 6/21

    Corona-Lockdown - Auch Friseure bleiben noch geschlossen

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.11.2020 - 3 MR 62/20

    Corona-Krise; Schließung von Spielhallen in Schleswig-Holstein; CoronaVV SH 12 v.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2021 - 2 KM 120/21

    § 2 Abs. 1 Corona-Landesverordnung M-V voraussichtlich verfassungswidrig, bleibt

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.11.2020 - 3 MR 76/20

    Korona-Pandemie -Schließung von Wellness-Studios Schleswig-Holstein

  • VG Schleswig, 28.12.2020 - 1 B 169/20

    Corona: Erfolgloser Eilantrag gegen Untersagung des Betriebs von Angelteichen

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2021 - 3 MR 17/21

    Corona-Pandemie: Einschränkungen der Beherbergungsmöglichkeiten in

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.02.2021 - 2 KM 38/21

    Zulässigkeit der Schließung von Verkaufsstellen des Einzelhandels für Kunden in

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